Ihre Anwälte für Versicherungsrecht
beim unlauteren Verkauf
von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen durch Zweitanbieter

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beim unlauteren Verkauf
von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen durch Zweitanbieter

Unsere Schwerpunkte

Sie haben Ihre Renten- oder Lebensversicherung durch einen Zweitanbieter rückabwickeln oder ankaufen lassen und fühlen sich falsch beraten? Ihnen entsteht dadurch ein finanzieller Schaden? In diesem Fall stehen Ihnen Ihre Anwälte für Versicherungsrecht mit Rat und Tat zur Seite.

Dank unserer langjährigen Erfahrung erhalten Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstprüfung eine schnelle Auskunft, ob Sie einen Schadensersatzanspruch haben.

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die im Versicherungsfall, wie z.B. Tod oder Invalidität eine Versicherungsleistung an den Versicherungsnehmer oder die bezugsberechtigte Person auszahlt. 

Haben Sie eine solche Versicherung abgeschlossen und über einen Drittanbieter verkauft oder rückabgewickelt? Fühlen sich aber falsch beraten? Dann erfahren Sie hier mehr oder holen sich von den Anwälten für Versicherungsrecht in München eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung des Lebensstandards im Alter, egal ob gesetzlich oder privat. Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich die private Rentenversicherung allerdings rückabwickeln oder verkaufen. 

Sie haben eine solche Versicherung abgeschlossen und über einen Drittanbieter verkauft und fühlen sich falsch beraten? Dann finden Sie hier weitere Informationen.

Falsch beraten?

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Schadensersatzansprüche zustehen.
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Ihre Anwälte für Versicherungsrecht: Die Experten

Marcus Choynacki

Mit weitreichender Expertise und einem ausgeprägten Verständnis für die Zusammenhänge beim unlauteren Verkauf von Lebens- oder Rentenversicherungen durch Drittanbieter unterstützt der Rechtsanwalt für Versicherungsrecht Marcus Choynacki seit über 20 Jahren Mandanten erfolgreich in komplexen Rechtsfragen.

In seiner Kanzlei in München verfolgt er einen ganzheitlichen Ansatz, der die individuelle Situation und die Ziele jedes Mandanten stets im Blick hat. Dabei bezieht er auch Erfahrungen aus anderen Rechtsgebieten mit ein, wie unter anderem dem Miet-, Bau-, Kapitalanlage- und Wohnungseigentumsrecht.

Die enge Verzahnung von Rechtsberatung und Projektsteuerung ermöglicht es ihm des Weiteren, die Interessen der Mandanten optimal zu wahren und gleichzeitig wirtschaftliche Aspekte stets im Auge zu behalten.

Herrn Choynacki direkt kontaktieren.

Prof. Dr. Christoph Kahle

Dr. Kahle verfügt über tiefgreifende Einblicke in die Denkweisen, Vorgehensweisen und Entscheidungsprozesse innerhalb der Justizbehörden, die er durch seine langjährige Tätigkeit als Richter und Staatsanwalt in Bayern erworben hat.

Mit diesem Wissen lässt sich die Verteidigungsstrategie im Versicherungsrecht im Falle der Falschberatung durch Zweitanbieter gezielt anpassen.

Herr Dr. Kahle ist neben seiner anwaltlichen Tätigkeit außerdem Professor an der Hochschule Augsburg und Dozent an der Internationalen Hochschule München.

Dr. Kahle direkt kontaktieren.

Ihre Anwälte für Versicherungsrecht: Die Experten

Marcus Choynacki

Mit weitreichender Expertise und einem ausgeprägten Verständnis für die Zusammenhänge beim unlauteren Verkauf von Lebens- oder Rentenversicherungen durch Drittanbieter unterstützt der Rechtsanwalt für Versicherungsrecht Marcus Choynacki seit über 20 Jahren Mandanten erfolgreich in komplexen Rechtsfragen.

In seiner Kanzlei in München verfolgt er einen ganzheitlichen Ansatz, der die individuelle Situation und die Ziele jedes Mandanten stets im Blick hat. Dabei bezieht er auch Erfahrungen aus anderen Rechtsgebieten mit ein, wie unter anderem dem Miet-, Bau-, Kapitalanlage- und Wohnungseigentumsrecht.

Die enge Verzahnung von Rechtsberatung und Projektsteuerung ermöglicht es ihm des Weiteren, die Interessen der Mandanten optimal zu wahren und gleichzeitig wirtschaftliche Aspekte stets im Auge zu behalten.

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Prof. Dr. Christoph Kahle

Dr. Kahle verfügt über tiefgreifende Einblicke in die Denkweisen, Vorgehensweisen und Entscheidungsprozesse innerhalb der Justizbehörden, die er durch seine langjährige Tätigkeit als Richter und Staatsanwalt in Bayern erworben hat.

Mit diesem Wissen lässt sich die Verteidigungsstrategie im Versicherungsrecht im Falle der Falschberatung durch Zweitanbieter gezielt anpassen.

Herr Dr. Kahle ist neben seiner anwaltlichen Tätigkeit außerdem Professor an der Hochschule Augsburg und Dozent an der Internationalen Hochschule München.

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Ihre Vorteile

FAQ: Anwälte für Versicherungsrecht

Hier finden Sie Ihre Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Sie sollten sich mit Ihren Unterlagen an die Rechtsanwälte Choynacki & Kahle wenden. Diese prüfen, ob theoretisch Ansprüche gegen den Zweitmarktanbieter bestehen. Bitte prüfen Sie aber vorab, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsschutz haben.

Sie brauchen die Verkaufsunterlagen, die ursprüngliche Versicherungspolice(n) und im gegebenen Fall das Beratungsprotokoll, das im Verkaufsgespräch angefertigt wurde. Auch benötigen wir eine Sachverhaltsschilderung, in der die Anbahnung des Verkaufsgesprächs exakt geschildert wird und welche Personen dies eventuell bezeugen können.

Diese klagen auf Grund der einfachen Kündigung oder des Ankaufs der Policen die entstandenen Schadensersatzansprüche ein und kehren diese an die Kläger aus.

Zunächst muss geklärt werden, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz haben. Wenn Sie keine haben, müssten die Kosten des Verfahrens von Ihnen im Wege des Vorschusses ausgelegt respektive bezahlt werden. Hierbei orientieren wir uns an die gesetzlichen Gebühren.

Es muss je nach Verfahrensverlauf mit mindestens ein- bis zwei Jahren Verfahrensdauer und unter gewissen Umständen mit Berufung gerechnet werden.

Im Erfolgsfall erhalten Sie in der Regel alle eingezahlten Beiträge der Lebens- oder Rentenversicherung inklusive Zinsen und die Gebühren des Lebensversicherungskäufers als Schadensersatz erstattet. Dies muss jedoch je nach Sachverhalt individuell ermittelt werden.

Im Erfolgsfall erhalten Sie in der Regel alle eingezahlten Beiträge der Lebens- oder Rentenversicherung inklusive Zinsen und die Gebühren des Lebensversicherungskäufers als Schadensersatz erstattet. Dies muss jedoch je nach Sachverhalt individuell ermittelt werden.

Diese haben in einem deutschlandweit ersten Musterprozess vor dem OLG Bamberg einen ersten juristischen Sieg errungen und sind auf diese Thematik explizit spezialisiert.

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