FAQ Versicherungsrecht

In unserem „Versicherungsrecht FAQ“ finden Sie die meist gestellten Fragen zu diesem Thema.

FAQ Versicherungsrecht​
zum Thema Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung gewährleistet für Sie eine finanzielle Absicherung im Erlebensfall oder Ihre Hinterbliebenen im Todesfall. Mit der ausgezahlten Versicherungssumme können Ihre Hinterbliebenen beispielsweise die Restschuld für das Eigenheim tilgen oder die Ausbildung Ihrer Kinder finanzieren. Da die staatliche Rente meistens nicht ausreicht, können Sie mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung gleichzeitig für Ihre Zukunft vorsorgen.

Mit einer Kapitallebensversicherung sichern Sie Ihre Hinterbliebenen ab und sorgen gleichzeitig für Ihr Alter vor. Diese Form der Lebensversicherung umfasst sowohl eine Todesfallleistung als auch eine Spar- oder Investitionskomponente. Sie kombiniert somit den Schutz im Todesfall mit einer Möglichkeit zum Sparen oder Investieren.

Der Verkauf einer Lebensversicherung, auch bekannt als Policenverkauf oder Zweitmarkt für Lebensversicherungen, kann für den Versicherungsnehmer mehrere Vorteile bieten, wie etwa die sofortige Liquidität, eine Vermeidung von Prämienzahlungen, Flexibilität oder auch einen besseren Preis für den Rückkaufswert. Doch Vorsicht! Auf diesem Markt tummeln sich auch unseriöse Anbieter, welche sich Ihre Situation zu Nutze machen und Ihnen unvorteilhafte Angebote zu unterbreiten. Daher ist es wichtig, sich gründlich zu informieren und nur mit vertrauenswürdigen Käufern oder Maklern zusammenzuarbeiten.

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zum Thema Rentenversicherung

Mit einer privaten Rentenversicherung können Sparer Rücklagen aufbauen, um ihren Lebensstandard auch im Alter zu sichern. Diese Zusatzrente dient als Ergänzung zur gesetzlichen Rente und soll einen finanziell sorgenfreien Ruhestand ermöglichen. Die Auszahlung der privaten Rentenversicherung erfolgt in der Regel zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt, häufig im gesetzlichen Rentenalter. Viele Policen bieten ein Kapitalwahlrecht, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei Auszahlung entscheiden kann, ob er seine Rente als lebenslange Leibrente oder als Einmalbetrag erhalten möchte.

Die private Rentenversicherung zählt zu den Klassikern der Altersvorsorge und ist ein wesentlicher Baustein für die persönliche Absicherung. Sie ermöglicht zahlreiche Vorteile, darunter die finanzielle Absicherung des Ruhestands und die Möglichkeit, eine sichere und lebenslange Altersvorsorge aufzubauen. Zudem können Versicherungsnehmer zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer laufenden Rente wählen. Ein weiterer Vorteil sind die möglichen Steuervorteile, die eine private Rentenversicherung attraktiv machen.

Die Rentengarantiezeit bezeichnet eine vertraglich festgelegte Mindestlaufzeit, während der die Rente auch nach dem Tod des Versicherten weitergezahlt wird. Das bedeutet, dass im Laufe dieser Garantiezeit die Rentenzahlungen nicht nur dem Versicherten, sondern auch seinen Hinterbliebenen zugutekommen.

Die Seriosität von Zweitmarkthändlern kann stark variieren. Einige sind seriös und bieten faire Konditionen, während andere versuchen, von der Unkenntnis der Versicherungsnehmer zu profitieren.

Unseriöse Anbieter zeichnen sich oft durch unklare oder versteckte Gebühren und Abzüge aus und haben Angebote, die weit über dem durchschnittlichen Marktwert liegen. Das Drängen auf eine schnelle Entscheidung ohne ausreichende Bedenkzeit sowie negative Kundenbewertungen und fehlende Referenzen können ein Warnsignal sein.

Anwälte für Versicherungsrecht prüfen Ihren Verkaufsvertrags auf rechtliche Fehler oder unfaire Klauseln. Sie beraten über mögliche rechtliche Schritte und die Erfolgsaussichten einer Rückabwicklung. Außerdem vertreten sie Sie dem Zweitanbieter, um eine einvernehmliche Lösung zu finden und unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht, falls notwendig.

Allgemeine Fragen

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den ein Versicherungsnehmer erhält, wenn er seine Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigt. Er stellt den aktuellen Wert der Versicherungspolice dar, abzüglich bestimmter Kosten und Gebühren, die mit der vorzeitigen Beendigung des Vertrages verbunden sind.

Die Höhe des Rückkaufswerts variiert je nach Versicherer und Vertragsbedingungen. Grundsätzlich fließen die Beitragszahlungen, Zinsen und Überschussbeteiligungen, Verwaltungskosten und Stornoabzüge sowie Kosten für den Versicherungsschutz, die vom Vertragsguthaben abgezogen werden, mit in die Berechnung ein.

Der Rückkaufswert kann aus verschiedenen Gründen niedriger sein als erwartet:

  1. Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten: Diese Kosten werden oft zu Beginn des Vertrags abgezogen, was den Rückkaufswert in den ersten Jahren deutlich verringert.
  2. Stornoabzüge: Viele Versicherer erheben Gebühren, wenn ein Vertrag vorzeitig gekündigt wird.
  3. Geringe Zinsen und Überschüsse: Niedrige Zinsen und geringe Überschussbeteiligungen können den Rückkaufswert zusätzlich mindern.
  4. Risikokosten: Die Kosten für den Risikoschutz (z.B. Todesfallschutz) werden vom Vertragsguthaben abgezogen und reduzieren somit den Rückkaufswert.

Die Seriosität von Zweitmarkthändlern kann stark variieren. Einige sind seriös und bieten faire Konditionen, während andere versuchen, von der Unkenntnis der Versicherungsnehmer zu profitieren.

Unseriöse Anbieter zeichnen sich oft durch unklare oder versteckte Gebühren und Abzüge aus und haben Angebote, die weit über dem durchschnittlichen Marktwert liegen. Das Drängen auf eine schnelle Entscheidung ohne ausreichende Bedenkzeit sowie negative Kundenbewertungen und fehlende Referenzen können ein Warnsignal sein.

Anwälte für Versicherungsrecht prüfen Ihren Verkaufsvertrags auf rechtliche Fehler oder unfaire Klauseln. Sie beraten über mögliche rechtliche Schritte und die Erfolgsaussichten einer Rückabwicklung. Außerdem vertreten sie Sie dem Zweitanbieter, um eine einvernehmliche Lösung zu finden und unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht, falls notwendig.

Fragen zum Vorgang im möglichen Schadensersatzanspruch

Sie sollten sich mit Ihren Unterlagen an die Rechtsanwälte Choynacki & Kahle wenden. Diese prüfen, ob theoretisch Ansprüche gegen den Zweitmarktanbieter bestehen. Bitte prüfen Sie aber vorab, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsschutz haben.

Sie brauchen die Verkaufsunterlagen, die ursprüngliche Versicherungspolice(n) und im gegebenen Fall das Beratungsprotokoll, das im Verkaufsgespräch angefertigt wurde. Auch benötigen wir eine Sachverhaltsschilderung, in der die Anbahnung des Verkaufsgesprächs exakt geschildert wird und welche Personen dies eventuell bezeugen können.

Diese klagen auf Grund der einfachen Kündigung oder des Ankaufs der Policen die entstandenen Schadensersatzansprüche ein und kehren diese an die Kläger aus.

Zunächst muss geklärt werden, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz haben. Wenn Sie keine haben, müssten die Kosten des Verfahrens von Ihnen im Wege des Vorschusses ausgelegt respektive bezahlt werden. Hierbei orientieren wir uns an die gesetzlichen Gebühren.

Es muss je nach Verfahrensverlauf mit mindestens ein- bis zwei Jahren Verfahrensdauer und unter gewissen Umständen mit Berufung gerechnet werden.

Im Erfolgsfall erhalten Sie in der Regel alle eingezahlten Beiträge der Lebens- oder Rentenversicherung inklusive Zinsen und die Gebühren des Lebensversicherungskäufers als Schadensersatz erstattet. Dies muss jedoch je nach Sachverhalt individuell ermittelt werden.

Im Erfolgsfall erhalten Sie in der Regel alle eingezahlten Beiträge der Lebens- oder Rentenversicherung inklusive Zinsen und die Gebühren des Lebensversicherungskäufers als Schadensersatz erstattet. Dies muss jedoch je nach Sachverhalt individuell ermittelt werden.

Diese haben in einem deutschlandweit ersten Musterprozess vor dem OLG Bamberg einen ersten juristischen Sieg errungen und sind auf diese Thematik explizit spezialisiert.