Die Experten
Ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht kann Ihnen helfen, wenn Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung unter Zuhilfenahme von einem Maklerunternehmen rückabgewickelt oder ankaufen lassen haben, sich aber durch den ausgezahlten Betrag betrogen fühlen. Die Anwälte Choynacki & Kahle verstehen sich als Experten in diesem Gebiet.

Marcus Choynacki
Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Mit weitreichender Expertise und einem ausgeprägten Verständnis für die Zusammenhänge beim unlauteren Verkauf von Lebens- oder Rentenversicherungen durch Drittanbieter unterstützt der Rechtsanwalt für Versicherungsrecht Marcus Choynacki seit über 20 Jahren Mandanten erfolgreich in komplexen Rechtsfragen.
In seiner Kanzlei in München verfolgt er einen ganzheitlichen Ansatz, der die individuelle Situation und die Ziele jedes Mandanten stets im Blick hat. Dabei bezieht er auch Erfahrungen aus anderen Rechtsgebieten mit ein, wie unter anderem dem Miet-, Bau-, Kapitalanlage- und Wohnungseigentumsrecht.
Die enge Verzahnung von Rechtsberatung und Projektsteuerung ermöglicht es ihm des Weiteren, die Interessen der Mandanten optimal zu wahren und gleichzeitig wirtschaftliche Aspekte stets im Auge zu behalten.
Dr. Christoph Kahle
Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsrecht
Dr. Kahle verfügt über tiefgreifende Einblicke in die Denkweisen, Vorgehensweisen und Entscheidungsprozesse innerhalb der Justizbehörden, die er durch seine langjährige Tätigkeit als Richter und Staatsanwalt in Bayern erworben hat.
Mit diesem Wissen lässt sich die Verteidigungsstrategie im Versicherungsrecht im Falle der Falschberatung durch Zweitanbieter gezielt anpassen.
Herr Dr. Kahle ist neben seiner anwaltlichen Tätigkeit außerdem Professor an der Hochschule Augsburg und Dozent an der Internationalen Hochschule München.

Unsere Vorgehensweise
Unter Berücksichtigung der Komplexität und des Umfangs eines jeden Vertrages ist es kaum möglich, eine einheitliche Beurteilung beim unlauteren Verkauf von Renten- oder Lebensversicherungen durch Zweitanbieter abzugeben. Die Chance auf Schadensersatz erfolgt daher immer im Einzelfall. Eine kostenfreie Ersteinschätzung können wir Ihnen aber bereits geben, wenn Sie unser Formular zur Ersteinschätzung ausfüllen. Die Informationen werden selbstverständlich vertrauensvoll und datenschutzkonform behandelt.
Sollte Ihnen Schadensersatzanspruch zustehen, ist es wichtig, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsschutz haben. Wenn Sie keine haben, müssten die Kosten des Verfahrens von Ihnen im Wege des Vorschusses ausgelegt respektive bezahlt werden. Hierbei orientieren wir uns an die gesetzlichen Gebühren.
Im Erfolgsfall entstehen Ihnen keine Kosten, beziehungsweise werden Ihnen die Vorschüsse zurückerstattet.
Bitte senden Sie uns im gegebenen Fall die Verkaufsunterlagen, die ursprüngliche Versicherungspolice(n) sowie – falls vorhanden – das Beratungsprotokoll zu.
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Schadensersatzansprüche zustehen.
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Ihre Vorteile
- Professionelle Beratung durch Experten
- Kostenfreie Ersteinschätzung - einfach online
- Im Erfolgsfall keine zusätzlichen Anwaltskosten
-
Im Erfolgsfall i.d.R. Rückzahlung aller eingezahlten Beiträge
inkl. Zinsen und die Gebühr
Aktuelle Fälle
Wir verstehen uns als Experten im Versicherungsrecht, wenn es um den unlauteren Verkauf von Lebens- oder Rentenversicherungen durch Drittanbieter geht. Das heißt, wenn Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung unter Zuhilfenahme von einem Maklerunternehmen rückabgewickelt oder ankaufen lassen haben, sich aber durch den Auszahlungsbetrag betrogen fühlen.
Wir haben einen der ersten Fälle gewonnen, bei dem ein Unternehmen eine „Rückabwicklung“ von LV- und RV Versicherungen verspricht, ohne die hierfür normal üblichen Rückkaufswerte einhalten zu müssen.
In diesem Fall wurde suggeriert, dass alle bezahlten Beiträge ohne Abzug für den sogenannten Rückkaufswert erstattet werden. Das Maklerunternehmen hat dann wegen einer angeblichen Verletzung der Widerrufsvorschriften den Vertrag so abgewickelt, dass alle eingezahlten Beiträge zurückerstattet werden und die Rückkaufswerte keine Rolle mehr spielen. Für diese „Tätigkeit“ erhielt das Unternehmen eine sogenannte „Verwaltungsgebühr“ von 5-10% der Versicherungssumme.
Tatsächlich wird dann einfach die Police zum Rückkaufswert gekündigt und der an das Maklerunternehmen ausgezahlte Betrag mit Abzug der sogenannte „Verwaltungsgebühr“ an die Kunden ausbezahlt. Eine Rechtsprüfung findet hier nicht oder nur ungenügend statt.
Ihnen ist ähnliches passiert? Dann prüfen Sie jetzt unverbindlich und kostenfrei, ob wir Sie in Ihrem Fall vertreten können.